INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG

Herausforderung und Chance für den Mittelstand

Neben den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften hat die Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards auch für den Mittelstand stetig zugenommen.

Seit 2005 haben EU-Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind (sog. kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Das Bilanzrechtreformgesetz hat die Verpflichtung in Deutschland auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere sich zunächst noch in einem Zulassungsprozess befinden.

Alle anderen Unternehmen können ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Außerdem darf ergänzend zum HGB-Abschluss ein freiwillig erstellter IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die IFRS gewinnen damit – auch wegen des faktischen Zwangs von Seiten der Kreditinstitute, aber auch aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten heraus – für den Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Inhaber und Management von Unternehmen stehen vor der Frage, ob die freiwillige Umstellung vorteilhaft und mit den vorhandenen Ressourcen durchführbar ist, zumal eine derart komplexe Umstellung einer passgenauen Umsetzung bedarf. Sie trifft das Unternehmen insgesamt mit spürbaren Folgen für die Organisation.

Nach IFRS aufgestellte Abschlüsse sind transparenter, geben ergänzende und verbesserte Informationen an Kapitalgeber und weitere Bilanzadressaten, verbessern möglicherweise durch Beeinflussung des Bankenratings die Vergabe von Fremdkapital und dessen Konditionierung, können jedoch mittelfristig zu weiteren Informationswünschen der verschiedenen Geschäftspartner führen. Auch wird eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen erreicht.

IFRS-Abschlüsse können eine bessere Entscheidungshilfe im Rahmen der Unternehmenssteuerung sein, da ihre Struktur und der Detaillierungsgrad der Informationen eher dem zur Steuerung dienenden internen Berichtwesen entsprechen. Auch kann sich bei mittelständisch geprägten Unternehmensgruppen die Chance zur Straffung und Vereinheitlichung des Berichtswesens ergeben.

UNSERE LEISTUNGEN

Auf Grundlage der umfangreichen Erfahrung bei Implementierung, Aufstellung oder Prüfung von IFRS-Abschlüssen umfasst unser Leistungsspektrum beispielhaft die nachfolgenden Tätigkeiten:

  • Projektierung von Rechnungslegungsumstellungen, Beurteilung bilanzpolitischer Spielräume mit Vor- und Nachteilsabwägung

  • Systematische Analyse der betroffenen Unternehmensbereiche und Auswirkungen auf Systeme, Prozesse, Daten und Mitarbeiter

  • Projektmanagement unter Berücksichtigung der Zeit- und Kosteneffizienz

  • Erstellung oder Prüfung von IFRS-Einzel- und Konzernabschlüssen; prüferische Durchsicht von Quartals- und Halbjahresabschlüssen

  • Beratung bei Kaufpreisallokationen (Purchase Price Allocation), Identifikation von immateriellen Vermögenswerten, Neubewertungen der Sachanlagen bei Unternehmenserwerben

  • Durchführung verpflichtender Werthaltigkeitstests zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte (Impairment Tests)

  • Beurteilung von Leasinggeschäften

  • Bilanzierung von Aktienoptionen oder Derivaten; Ermittlung der (latenten) Steuerposition

IHR NUTZEN

Aufgrund der sich fortlaufenden Änderung eines Teils der IFRS im Improvement-Prozess ist die Einbeziehung aktueller Informationen für unsere Kanzlei selbstverständlich. Wir stehen für praktikable Lösungen auf Basis Ihrer Unternehmensnotwendigkeiten und Vorgaben.

Die Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf internationale Standards ermöglicht einen Beitrag zur Stärkung Ihrer Position gegenüber Finanzierern. Unternehmensintern kann sie darüber hinaus zu einer Verbesserung sachgerechter Entscheidungen auf einheitlicher Datenbasis sowie eine zeitnähere und kosteneffizientere Überprüfung des Risiko- / Chancenprofils führen.